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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der QET oHG (kurz: QET)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) zur Nutzung der Leistungen von QET als Kunde, AuditorIn, BeraterIn.

 

Präambel

Die nachfolgenden AGB sind Vertragsgrundlage für die Nutzung der Leistungen der QET GmbH & Co.KG (kurz QET), Hauptstraße 1, 91091 Großenseebach.

 

Mit der Nutzung der Möglichkeiten von QET erkennt der Nutzer diese AGB an. Die Betreiber von QET behalten sich vor, dass Inhalte des Portals und dieser AGB verändert werden. Nutzern von QET bzw. deren Produkten und Dienstleistungen wird empfohlen, den aktuellen Inhalt des Portals und der AGB regelmäßig zu überprüfen.

 

1. Funktionen und Benutzergruppen von QET

 

Die Portale von QET, nämlich www.qet.de  und www.qet-cert.de bzw. deren Betreiber QET GmbH & Co.KG strukturieren und definieren das Thema Unternehmenskultur nach eigenen Erkenntnissen anhand der Parameter Qualität, Ethik und Transparenz, um es allgemeinverständlich und über verschiedene Verfahren und Partner Unternehmen und Führungskräften in Deutschland und international näher zu bringen.

 

Das QET Geschäftsmodell besteht aktuell aus folgender Grundstruktur:

 

  • a) Richtlinien

  • b) QET Selbsttest (kostenfrei)

  • c) QETsoftware: Auditverfahren mit Gütesiegel “Certified Business Integrity”

 

Zu a) Richtlinien Management - Best Practice Kriterien

 

Die Richtlinien Management auf Grundlage der 60 Best Practice Kriterien mit Praxistipps und Erfolgsfaktoren werden von QET auf Vorgabe der seit 2004 betriebenen Grundlagenermittlung des Europäischen Instituts für Qualität, Ethik und Transparenz e.V.  herausgegeben.

 

Der Inhalt der Richtlinien gibt die Erkenntnisse der Verfasser zu Bewertungsrichtlinien der Unternehmenskultur eines Unternehmens wieder.

 

Die Richtlinien werden fortwährend weiterentwickelt.
 

Die Richtlinien sind online auf www.qet.de einsehbar.

 

Zu b) QET Selbsttest (kostenfrei)

 

Das QET-Selbst Audit wurde für Unternehmer und Führungskräfte aller Branchen und Betriebsgrößen konzipiert. Der QET-Test ist kostenfrei online auf www.qet.de zu beziehen.

 

Aus der Teilnahme erwachsen keinerlei Ansprüche seitens des/der Teilnehmenden oder seitens QET.

 

Als Ergebnis erhalten QET-Selbsttest Teilnehmer eine unverbindliche Auswertung ihres Tests rund um das Themenfeld Unternehmenskultur und- führung.

 

Folgende Bereiche des QET Managementsystems werden über 60 Einzelthemen bewertet:
 

  • Qualität

  • Ethik

  • Transparenz
     

  • Führung

  • Mitarbeiter

  • Kunden, Produkte, Märkte

  • Geschäftsprozesse

  • Soziokulturelle Verantwortung

  • Unternehmensimage

  • Finanzen

 

Der QET Selbsttest gibt einen Überblick über Stärken und Schwächen des zu bewertenden Unternehmens.

 

Zu c) QETcert: Auditverfahren mit Gütesiegel “Certified Business Integrity”

 

Alle Unternehmen können das offizielle QET Audit beantragen.

Der Antrag wird über die QET Zentrale geprüft.

 

Anträge von Unternehmen, die sich nicht eindeutig von Scientology und sonstigen extremistischen religiösen oder unreligiösen Gruppierungen distanzieren, werden abgelehnt.

 

Von QET ausgebildete und akkreditierte AuditorInnen prüfen in dem jeweiligen Unternehmen die Inhalte gemäß Audit Checklisten ab.

 

Die Kosten des Audits werden über die QET Zentrale ermittelt und dem teilnehmenden Unternehmen angeboten sowie über die QET Zentrale abgerechnet.

 

Aktuelle Preistabelle siehe auf www.qet.de

 

QET erteilt die Urkunde, wenn das Audit-Ergebnis in den Hauptbereichen Q,E und T mit jeweils über 50 von 100 Punkten erreicht wurde.

 

Das erfolgreiche Unternehmen erhält eine hochwertige QET Urkunde “Certified Business Integrity” sowie ein Werbe-Icon, das über die Laufzeit der Urkunde digital wie analog verwendet werden darf.

 

Zudem erhält das Unternehmen ein ca. 130 DIN A4 Seiten starkes Audit-Handbuch mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus dem abgeschlossenen Audit.

Dieses Handbuch kann vom Unternehmen über die Laufzeit bis zum Re-Audit digital fortgeschrieben werden, um Maßnahmen wie z.B. Seminare oder Verbesserungen wie z.B. neue Bürostühle, zu dokumentieren.

 

Das Gütesiegel QETcert hat eine Laufzeit von 3 Jahren.

 

Das Re-Audit hat innerhalb dieses Zeitraumes zu erfolgen. Die Kosten des Re-Audits entsprechen der Kostentabelle des Erstaudits.

 

Den teilnehmenden Unternehmen wird empfohlen, die signifikanten Stärken Ihrer Unternehmenskultur auszubauen und eventuelle Schwächen durch Maßnahmen wie Weiterbildung abzubauen.

 

Es empfiehlt sich, das Audit in regelmäßigen Abständen durchführen zu lassen, um Veränderungen im Unternehmen kontinuierlich wahrzunehmen und zu verfolgen.
 

Datenschutz

 

Die TeilnehmerInnen / AuditorInnen erklären sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der internen Bearbeitung und für Bekanntmachungen von späteren Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktionen gespeichert und elektronisch bearbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte durch QET wird unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes ausgeschlossen.

 

Urheberrechte

 

Die in den Veranstaltungen verwendeten Lehr- und Lernmittel, Methoden sowie sonstige Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht der QET OHG und dürfen ohne Zustimmung der QET OHG nicht vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt oder elektronisch verarbeitet werden.

 

Leistungsstörungen/Haftung

 

Bei Leistungsstörungen haftet QET OHG nur, wenn das schädigende Ereignis auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der QET-Akademie beruht. QET ist berechtigt, ein Audit aus nicht vorhersehbarem Grund abzusagen. Bereits entrichtete Auditgebühren werden in voller Höhe erstattet. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche QET zu vertreten hat, haftet QET - gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Abmeldungen

 

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als vier Wochen vor Auditbeginn bei dem Veranstalter eingehen, werden 50% der Auditgebühr als Stornokosten fällig. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingehen, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

 

Bricht ein Teilnehmer das Audit aus eigenem Grund ab, erfolgt keine Entschädigung.
 

Schlussbestimmungen

 

Alle Vereinbarungen zwischen Auditteilnemer und der QET oder deren Vertreter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für vertragliche Leistungen ist Erlangen. Wird eine Bestimmung der QET Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

2. Daten in QET

 

Die sich auf www.qet-cert.de eintragende Partei ( Auditoren, Unternehmen, Unternehmensberater, sonst.) stellt QET von jeglicher Haftung und Gewährleistung für den Inhalt der übermittelten Firmendaten, Fotos, Beschreibungen und sonstigen Daten frei.

 

QET schließt jegliche Haftung dafür aus, ob der Partner oder Kunde berechtigt ist, die oben genannten Daten und Dokumente urheberrechtlich oder grundsätzlich zu nutzen oder in der von ihm genannten Form zu beschreiben und zu verwenden.

 

In diesem Zusammenhang machen die Betreiber von QET darauf aufmerksam, dass eventuell anfallende Kosten aus dem Unterlassungsanspruch eines Dritten aufgrund falsch angegebener Daten, an den betreffenden Verursacher weitergegeben werden. Unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine vorsätzliche oder ohne Vorsatz irrtümliche Angabe des Partners oder Kunden handelt.

 

Bei Eingang eines Antrages, sowie der eventuell notwendigen Bilddaten, wird ein  Antrag geprüft und bei Freigabe durch QET umgehend zum nächstmöglichen Termin weiterbearbeitet.

 

Das Verlinken, Kopieren, Verwerten, Veröffentlichen, Verändern oder eine sonstige Nutzung der Inhalte von QET und deren Produkte und Dienstleistungen ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von QET verboten.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Zahlungsbedingungen entsprechen den jeweiligen Vertragsvorgaben in den Kostenangeboten oder Partnerschaftsverträgen von QET.



 

4. Datenverwaltung und -sicherung

 

QET sichert und verwaltet die Daten seiner Partner und Kunden mit stichprobenhafter Überprüfung der Inhalte. Partner und Kunden von QET stellen QET von Ansprüchen Dritter aufgrund von eventuell falschen Angaben frei. QET ist nicht für die Datensicherung der auf einem externen Server gespeicherten Daten verantwortlich.

 

QET wird nach bestem Wissen und Gewissen für einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard des Internetauftritts von www.qet.de und der weiteren QET-Portale Sorge tragen. Dennoch weisen die Betreiber von QET darauf hin, dass im Internet die Möglichkeit besteht, Daten zu manipulieren und zu verfälschen. Für diesen Fall übernimmt QET keine Gewährleistung, d. h. der Partner bzw. Kunde trägt das Risiko eines solchen Falles selbst.

 

Ebenso haftet QET nicht für Vertraulichkeitsverletzungen durch Dritte bei E-Mails oder anders übertragenen Daten.

 

Die vom Partner bzw. Kunden übermittelten Daten werden von QET mindestens über die Vertragslaufzeit und im Einzelfall darüber hinaus archiviert.

 

Der Partner bzw. Kunde hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die übersandten Daten keine Originaldokumente sind.


 

5. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

 

QET stellt über einen Provider eine Online-Datenbank zur Verfügung. Es wird ausdrücklich keine Gewähr dafür übernommen, dass das Internetangebot von QET ohne Unterbrechung durch eventuelle Störungen oder technische Ausfälle zur Verfügung steht. QET haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch Dritte oder technische Defekte verursacht wurden.

 

Weiterhin wird von den Betreibern von QET keinerlei Haftung für Übermittlungsfehler, Korrektheit und Vollständigkeit der Kunden-Angaben und -Einträge auf dem von QET verwendeten Server übernommen.

 

QET wird sich bemühen, allen auftretenden Mängeln sofort nachzugehen und diese nach Möglichkeit umgehend zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.

 

Alle Querverweise von QET zu anderen Internet-Adressen geschehen ohne Einflussmöglichkeit auf Gestaltung und Inhalte dieser Internetseiten.

 

QET distanziert sich von allen Inhalten und Darstellungen, die nicht den rechtlichen Bestimmungen und Grundsätzen von QET entsprechen.

 

QET schließt für Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte der eigenen Internetseiten jegliche Haftung und Gewährleistung aus. Insbesondere gilt dies für Schäden, die aufgrund des Vertrauens in die angebotenen Inhalte von QET entstanden sind. Alle Informationen auf www.qet.de  und www.qet-cert.de beruhen auf der Selbstauskunft oder Beurteilung der teilnehmenden Firmen.


 

6. Datenschutz

 

Der Partner oder Kunde von QET ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von von QET gespeichert werden.

 

Des weiteren stimmt der Partner bzw. Kunde zu, dass seine in der Online-Datenbank eingetragenen Daten im Rahmen der in Punkt 1.) beschriebenen Möglichkeiten veröffentlicht werden.

 

Der Partner bzw. Kunde kann jederzeit Auskunft über seine von QET gespeicherten Daten einholen. Zudem kann der Partner oder Kunde jederzeit eine Datenänderung oder eine Nutzungseinschränkung verlangen. QET behält sich das Recht vor, Einträge zu Personen wie TeilnehmerInnen, AuditorInnen, UnternehmensberaterInnen jederzeit zu löschen oder zu verändern.

 

7. Kontakt:

 

QET GmbH & Co.KG

Hauptstraße 1

91091 Großenseebach

Telefon: 09135-7271367

 

QET wird personenbezogene, vertrauliche Daten nicht an Dritte weiterleiten.


 

8. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Nürnberg.

 

Alle Verträge von QET mit Partnern bzw. Kunden unterliegen deutschem Recht.


 

9. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.

 

Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu substituieren, welche der wirtschaftlichen Bestimmung der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

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