
E14 | Inklusion
Die soziale Integration und Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderungen ist eine der Basissäulen der Sozialen Marktwirtschaft und gesetzlich vorgeschrieben. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung ist oft mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Deshalb sind zur Erfüllung finanzielle Zuschüsse vorgesehen.
Die Geschäftsleitung befasst sich konstruktiv und kritisch mit den Chancen und auch Grenzen der Inklusion.
Das Unternehmen schult die Mitarbeiter zum Thema Inklusion – theoretisch und praktisch. Die ehrenamtliche Arbeit in Wohlfahrtsorganisationen (Corporate Volunteering) hilft, Kontakt mit behinderten Menschen ohne Arbeitsdruck aufzunehmen.
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Menschen mit Behinderung sind häufig besonders qualifiziert und überdurchschnittlich engagiert.
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Mit der Einstellung von Menschen mit Behinderung tragen Sie zu deren Integration in die Gesellschaft bei. Sie zeigen soziale Verantwortung.
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