
E15 | Wiedereingliederung
Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen wegen Krankheit fehlen, wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Dazu sind die Firmen seit 2004 gesetzlich verpflichtet. Eine weitere Aufgabe des BEM ist die Wiedereingliederung längerfristig wegen Schwangerschaft, Auslandstätigkeit u. a. abwesender Mitarbeiter.
Das Unternehmen sorgt für die Wiedereingliederung und Beschäftigungsfähigkeit längerfristig erkrankter sowie nach längerer Abwesenheit (Auslandsaufenthalt, Schwangerschaft u. a. ) wieder einzugliedernder Mitarbeiter.
Ernennen Sie einen Mentor, der längerfristig Erkrankte während des Eingliederungsprozesses betreut.
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Sie reduzieren Krankenstand, Ausfall von Arbeitskräften und Kosten.
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Die langjährige Erfahrung, das Know-how dieser Mitarbeiter kann weiterhin genutzt werden.
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Eine Frühverrentung bzw. Arbeitslosigkeit wird vermieden.
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