
T17 | Mediation
Mediation (=Vermittlung) ist ein strukturiertes Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung von Konflikten. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten, unparteiischen Person (Mediator) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen.
Das Unternehmen strebt in Streitfällen eine vor- oder außergerichtliche Einigung an.
Ihre Verträge mit Geschäftspartnern enthalten standardmäßig eine Mediatorenklausel, die besagt, dass im Streitfall über einen qualifizierten Mediator eine für beide Seiten tragfähige Lösung angestrebt wird.
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Mit vorgerichtlichen Einigungen lassen sich Kosten und Störungen vermeiden.
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Kunden bzw. Mitarbeiter können bei vor- und außergerichtlicher Einigung eher gehalten werden.
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Sie gelten Sie als fairer Partner.
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